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Wasserwart

Mario Lehmann

Sie erreichen unseren Wasserwart unter: 

0178 67 48 526

oder

wasserwart.dkga-poethig@outlook.de

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Wasserzählerwechsel auf der DKGA Kurt Pöthig.
 
 
Wasserzähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes. Um die genutzte Wassermenge exakt bestimmen und abrechnen zu können, müssen alle Wasserzähler geeicht sein. Eichung heißt, die Zähler in vorgeschriebenen Abständen technisch und optisch zu prüfen.  Nach spätestens sechs Jahren muss der Wasserzähler ausgetauscht werden, so sieht es das Eichgesetz vor. Für den Austausch des Hauptwasserzählers sind die Berliner Wasserbetriebe verantwortlich, für den Wasserzähler auf der Kleingartenparzelle der jeweilige Unterpächter.   

Um das Trinkwasser und damit die Gesundheit zu schützen, dürfen nach § 12 Abs.2 der Vertragsbestimmungen für die Wasserversorgung von Berlin sämtliche Arbeiten an der Trinkwasserleitung hinter der Hauptwasseruhr und dem Wasserzähler auf der Kleingartenparzelle nur von zugelassenen Installationsbetrieben durchgeführt werden.

Das heißt, der Austausch der Wasserzähler durch den Kleingärtner selber ist verboten.
 
 

Wissenswertes übers Eichrecht

ACHTUNG!

Sollten Sie einen Wasserschaden haben bitten wir Sie die Wasserschieber an der Hauptleitung auf den Wegen NICHT abzustellen...

drehen Sie nur das Wasser auf Ihrem Grundstück ab!

Melden Sie sich bei einem der Beisitzer. Wir werden Ihnen dann umgehend helfen.

Durch Sie verursachte Schäden an der Hauptleitung müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

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